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Vorbilder um Rat fragen

Du bist unsicher, ob eine Habilitation für Dich das Richtige ist oder kannst Dich zwischen zwei attraktiven Berufsangeboten nicht entscheiden? Du hast Schwierigkeiten mit Deinem Team oder Deiner bzw. Deinem Vorgesetzten? Du planst gerade Deine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Deiner Elternzeit? Oder Dich drückt sonst irgendwie der Schuh zu einer karrierebezogenen Frage und Du hast den Eindruck, die Meinung einer erfahrenen Juristin ausserhalb Deines eigenen Umfelds könnte Dir weiterhelfen?

Nachdem viele unserer Vorbilder im Gespräch von sich aus angeboten haben, ihre Erfahrung auch gerne im individuellen problembezogenen Gespräch weiterzugeben, haben wir beschlossen diese Möglichkeit möglichst vielen Juristinnen zugänglich zu machen. Wir bieten Dir daher an, Dir für die Besprechung eines konkreten Problems oder einer konkreten Frage eine erfahrene Gesprächspartnerin zu vermitteln, die sich ca. 30-60 Minuten Zeit für ein persönliches, meist telefonisches Gespräch mit Dir nimmt. Auf Wunsch bieten wir zudem an, eine Verbindung herzustellen, ohne dass Deine Gesprächspartnerin Deinen Namen, Deine Telefonnummer oder den Namen deines Arbeitgebers erfährt. Die Ratvermittlung durch breaking.through sowie das beratende Gespräch durch unsere Vorbilder sind für Dich kostenlos.

Wenn Du unsere Ratvermittlung in Anspruch nehmen möchtest, sende einfach eine E-Mail an info@breakingthrough.ch oder kontaktiere uns über das Kontaktformular. Wichtig ist, dass Du uns wissen lässt, worauf es für Dich bei der Gesprächspartnerin ankommt, d.h. z.B. ob relevant ist, welche Profession sie ausübt, ob sie Erfahrung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben sollte oder ob ihre Seniorität von Bedeutung ist. Daneben kann es hilfreich sein, einen groben Hinweis auf die Richtung der Frage oder des Problems zu geben. Solltest Du ein anonymes Gespräch wünschen, benötigen wir ausserdem einen entsprechenden Hinweis von Deiner Seite. Alle von Dir genannten Informationen werden von uns natürlich vertraulich behandelt und nur insoweit gegenüber dem Kreis potentieller Gesprächspartnerinnen preisgegeben, wie es für eine sinnvolle Ratvermittlung erforderlich ist. 

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