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Eva Christ

Eva Christ im Porträt

 

"Der Durchbruch ist geschafft an den Gerichten!"

 

Eva Christ, Gerichtspräsidentin am Appellationsgericht Basel-Stadt, über den Weg ins Richteramt, ihre Tätigkeit am Appellationsgericht und die Herausforderungen der Justiz.

Frau Christ, Sie sind nach dem Berufseinstieg als Anwältin und einer Zeit in der Verwaltung 2001 ans Gericht gewechselt, zuerst als Ausschaffungsrichterin und Gerichtsschreiberin. Was war für Sie ausschlaggebend, in die Justiz zu gehen?

 

Im Grunde war schon während des Studiums mein Traumberuf Richterin bzw. Gerichtspräsidentin zu werden. Das hat sich auch nicht geändert. Allerdings ist dieser Berufswunsch nicht planbar wegen der Wahl ins Amt – ein bisschen wie wenn ich sagen würde, ich will Astronautin werden. So etwas ist nicht vorausplanbar.

Ausschlaggebend war für mich einerseits mein Glaube an den Rechtsstaat – ich bin überzeugt, er funktioniert trotz allem. Als Anwältin habe ich schnell gemerkt, dass es mir weniger liegt, unbesehen der tatsächlichen Verhältnisse stur die Sichtweise dessen zu vertreten, der einen bezahlt. Die Verwaltung hat mir dagegen sehr gefallen. Ich bin letztlich erneut gewechselt, weil eine Vereinbarkeit dieses Berufes mit zwei sehr kleinen Kindern praktisch nicht möglich war. Ich hatte zu dieser Zeit 25 Personen geführt, war nie vor acht, neun Uhr zu Hause. Irgendwann habe ich dann überhaupt nichts mehr mitbekommen von meinen Kindern. Das war der Punkt, an dem ich mich nach neuen Stellen umgesehen habe.

Während Ihrer Zeit in der Verwaltung haben Sie im Bereich der Personalführung gearbeitet. Was waren für Sie wichtige Erfahrungen aus dieser Zeit? Konnten Sie hiervon in Ihrer Position als Gerichtspräsidentin profitieren?

Ein Stück weit schon, obwohl am Gericht die Führungserfahrung nicht so im Vordergrund steht. Wir sind ein gleichgestellter Haufen von acht Gerichtspräsidenten/-präsidentinnen und führen so ein bisschen vor uns hin. Führung der Mitarbeitenden ist nicht an oberster Stelle, aber es funktioniert irgendwie dann trotzdem.

Sicher geholfen dabei hat mir die Weiterbildung in der Verwaltung. Dort hatte ich mir die Führungsschulung explizit ausbedungen und dann absolviert. Den Umgang mit Menschen lernt man sicher auch sonst. Aber ein Bewusstsein für die Positionen und Interessen von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen und das Zusammenbringen dieser beiden Perspektiven sind schon von Vorteil.

Sie arbeiten seit 2007 als Richterin im Strafrecht. Wie kamen Sie letztlich zu diesem Fachbereich?

Das Strafrecht hatte mich schon im Studium interessiert. Auch als Anwältin hatte ich Fälle als Strafverteidigerin gehabt. Mir gefällt es sehr, so nah am Menschen zu sein. Ich kümmere mich lieber direkt um ein Problem, das jemand hat in der Justiz, als etwa einen Vertrag für ein Unternehmen zu entwerfen.

Was waren für Sie besondere oder einprägsame Verfahren in Ihrer Laufbahn?

An der 2. Instanz hat man vom Gewicht und der juristischen Bedeutung her eine gewisse Auswahl an Verfahren mit einer gewissen Bedeutung für die Betroffenen. Man hat vornehmlich „spannendere“ und grössere Fälle. Das ist ein Unterschied zur 1. Instanz, in der man mehr das „Massengeschäft“ mit Verkehrsdelikten oder anderem hat. Man braucht aber schon ein dickes Fell in der 2. Instanz, sonst zieht es einen runter. Da ist schon sehr viel Negatives in den Fällen und Sachverhalten.

Alle drei bis fünf Jahre, jetzt auch gerade wieder, habe ich einen Fall, der mich richtig mitnimmt. Ein Fall, den ich „mit nach Hause“ nehme und der mich nicht mehr schlafen lässt. Das sind Fälle in denen – egal wie man entscheidet – jeder der Beteiligten ein Opfer ist und man keinem gerecht werden kann. Das ist dann sehr unbefriedigend. Häufig sind Menschen betroffen, die ab Geburt einen schweren Stand hatten und dann auch häufig auf Menschen mit einem ähnlich schweren Stand treffen. Das ist unbefriedigend und da haben wir als Richter keine richtige Lösung für alle Aspekte.

Es gibt Fälle, da gibt es einen Schnitt und es kann weitergehen für die Betroffenen. Und dann eben solche anderen Fälle.

Sie sind als gewählte Richterin Mitglied der SP. Was war für Sie wichtig bei der Entscheidung über Ihre Parteizugehörigkeit?

Ganz konkret damals war der letzte Kick die Nichtwahl von Christiane Brunner als Bundesrätin. Eigentlich also ein feministischer Grund, einer Partei beizutreten. Ich gehöre damit zu denjenigen, die bereits weit vor der Wahl zur Gerichtspräsidentin Mitglied einer Partei waren. Die Entscheidung für die SP hatte nichts mit dem Schielen auf ein Gerichtspräsidium zu tun gehabt. Auch das gibt es, das ist ok, aber bei mir war es einfach nicht so. Ich wurde relativ bald auch in den Grossen Rat gewählt und habe dieses Amt ein paar Jahre parallel zur Verwaltungstätigkeit ausgeübt.

Wie haben Sie sich auf die Wahl als Richterin vorbereitet?

Es macht nur Sinn, wenn man sich darauf vorbereiten lässt. Es gibt mehr oder weniger geeignete Ausgangsjobs. Bei mir war es der sanfteste Weg über die Parlamentserfahrung. Dort habe ich öffentliches Auftreten gelernt und spontan zu formulieren. Diese Fähigkeiten brauche ich auch als Gerichtspräsidentin in den Verhandlungen. Als Gerichtsschreiberin hatte ich einen ersten Einblick in den Gerichtsbetrieb. Ich war ja schon im „Mutterschiff“. Als Ausschaffungsrichterin konnte ich dann ganz im Kleinen bei einer überschaubaren Materie die Tätigkeit als Richterin lernen. Das war eine sehr gute Vorbereitung.

Gibt es etwas, das Sie jungen Juristinnen und Juristen raten würden, die ebenfalls die Richterlaufbahn einschlagen möchten?

Sicher einmal sollte man das Anwaltsexamen machen. Es ist praktisch nicht mehr möglich, ohne dieses Examen Karriere zu machen.

Dann finde ich, man sollte sich auch für Politik neben dem Juristischen ein bisschen interessieren und in eine Partei eintreten, die einem im Herzen entspricht. Wenn man sich schon innerhalb der Partei etwas bekannt gemacht hat, sind auch die Chancen etwas besser, aufgestellt zu werden. Ganz persönlich finde ich, es macht sich ein bisschen besser, schon im Vorwege zur Wahl etwas in der Partei gewesen zu sein.

Man sollte seine Erfahrung machen, ans Gericht gehen. Und man sollte sich bewusst sein, ob man damit umgehen kann, ständig im Streit zu sein. Natürlich ist man als Richter/in neutrale Instanz. Aber man ist trotzdem immer dennoch beteiligt. Wo ich bin, streiten sich die Menschen. Das mag nicht jeder. Es ist auch einfach unglaublich viel Negatives dabei, auch das ist nicht für jeden.

Wie wichtig ist die vorherige Anwaltspraxis? Oder sollte man besser direkt als Gerichtsschreiberin beginnen?

Ich finde es optimal, wenn man zumindest eine gewisse Weile einmal in eine Anwaltskanzlei hineingeschnuppert hat. Dadurch merke ich einfach, dass das Verständnis in das anwaltliche Denken gefördert wird. Ich weiss, wie es meinen Kollegen in den Gerichtsverfahren geht, wenn die Frist knapp wird oder die Kostennote kritisiert wird. Und das Anwaltsexamen sollte man ja ohnehin machen!

Sie haben drei Kinder und als Richterin in Teilzeit gearbeitet. Was war für Sie als Familie wichtig, um Ihre Tätigkeit als Richterin zu ermöglichen?

Dass es überhaupt Teilzeit gab. Ich war die erste an der 1. Instanz 2007 und eine der ersten, die eine Teilzeitstelle an der 2. Instanz hatte in 2011. Man hatte ca. 2002 auch an neugeschaffenen Gerichten Teilzeit eingeführt. Dort hatten sich die Richter/innen dann aber untereinander geeinigt, dass alle auf 85 %-Basis arbeiten. Bei uns waren es dann tatsächlich 50 %-Stellen.

Von den hoch qualifizierten Tätigkeiten ist dies eine der angenehmsten als Familienfrau wegen der Planbarkeit. Wir legen die Termine selbst, zusammen mit den Kanzleien. Das ist ein Riesenprivileg. Die Anwaltstätigkeit ist da viel verschleissanfälliger. Für mich waren meine Eltern eine Riesenunterstützung, wir hatten zudem auch eine Nanny. Der Vater meiner Kinder war als Selbstständiger auch zu 100 % tätig und viel unterwegs, daher waren die Teilzeit und Planbarkeit ein grosser Vorteil für mich.

Was würden Sie jungen Juristinnen und Juristen raten, die vor dieser Frage stehen?

Ich würde ihnen wirklich raten, eine realistische Einschätzung der eigenen Ressourcen und Energien zu machen und wenn immer möglich, Teilzeit zu organisieren. So, wie wir derzeit bestückt sind, bedeutet Vollzeit immer 120 %. Zudem sollte man sich ein sicheres und enges Betreuungsnetz aufbauen und den Vater einbeziehen. Man sollte sich bewusst sein, dass es ein grosser Verzicht auf anderes ist, viel passt nicht mehr daneben hinein. Aber das ist bei den meisten Berufen auf diesem Level so.

Und man sollte sich klar machen, dass manche Dinge nicht verhandelbar sind. Wie etwa Verhandlungstermine. Man fehlt bei uns am Gericht nicht, das wird unter den Kollegen nicht goutiert. Wenn ein Kind krank ist, muss man sich anders organisieren. Hier hilft hoffentlich der remote Arbeitsplatz. Hierdurch kann sich die Frage der Vereinbarkeit wieder sehr verändern. Wenn das Schule macht und akzeptiert wird, könnte es für solche Notfälle eine grosse Chance sein.

Wie kann man sich einen typischen Arbeitstag bei Ihnen vorstellen?

Ich schaue zuerst auf die Post, was reingekommen ist und ob es dringende Verfügungen gibt, die ich machen muss. Bei manchen Fällen muss ich auch instruieren, das schaue ich dann auch morgens an.

Ansonsten stehen für mich Aktenstudium und Schreiben eines Referats an, die Vorbereitung einer Verhandlung oder eben die Verhandlung selbst. Mehrheitlich bin ich dabei alleine tätig. (lacht) Hinter meinen Fällen und meinen Aktenbergen! Ich wurschtel auch ganz gern für mich. Wenn ich Austausch brauche, kann ich ihn jederzeit bei Kollegen/Kolleginnen oder Gerichtsschreiber/innen einholen. Wir treffen uns jeden Tag für eine Kaffeepause, die dann halb fachliche Besprechung, halb persönlicher Austausch ist. Wir haben ein supertolles Team, das macht es sehr viel angenehmer.

Sie sind am Appellationsgericht Basel mit acht Richtern – davon drei Richterinnen – im Präsidium besetzt, auch an anderen Kantonsgerichten sind jedoch nach wie vor die Richter in der Geschäftsleitung in der Mehrzahl männlich. Was wäre aus Ihrer Sicht erforderlich, um die Anzahl der Richterinnen in der Leitung der Gerichte zu erhöhen?

In den Gerichten in Basel-Stadt ist das Verhältnis der Geschlechter recht ausgeglichen in der 1. und 2. Instanz. Am Bundesgericht haben wir dagegen nur knapp 37 % Frauen. Ich glaube nicht, dass es unbedingt nötig ist, die Anzahl der Richterinnen zu erhöhen. Die Richterstellen werden zunehmend mit Frauen besetzt, so dass ich sagen würde, der Durchbruch ist geschafft. Allerdings mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Leider ist es so, dass je mehr Frauen in einen Berufsstand drängen, desto mehr sinkt das Sozialprestige und desto unattraktiver wird der Job. Wir haben eine erdrückende Arbeitslast, die Fallzahlen steigen, das ist alles belegbar und die Politik tut sich unendlich schwer, neue Stellen zu schaffen.

An welcher Stelle sehen Sie den grössten Veränderungsbedarf für die Justiz in den kommenden Jahren?

Eindeutig zunächst einmal bei den engen Ressourcen, dass die Justiz nicht „totgespart“ wird. Die Digitalisierung sollte durch genügend Support und Ressourcen gefördert werden, dass allen Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben wird, dies nachzuvollziehen. Auch den Anwältinnen und Anwälten muss dies sinnvoll nahegebracht werden, sonst wird das nichts.

Auch eine gewisse Pragmatisierung der Prozessordnungen ist erforderlich. Ich spreche jetzt nur für das Strafrecht. Auf gesetzgeberischem Weg muss dem Formalismus die Stirn geboten werden. Wir brauchen griffige Massnahmen, um die Fälle, die nun nicht durch drei Instanzen gehen müssen, zu reduzieren. Das betrifft vor allem querulatorische Eingaben und Fälle, in denen weiterprozessiert wird, weil es einfach nichts kostet.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?
 

Cornelia Meier, Dr. iur. Anwältin und Notarin (Liestal), mit Kind und hat sich mit unterschiedlichsten Berufsfeldern befasst.

Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben!

Basel/Zürich, 26. Juni 2019. Das Interview führte Charlotte Rosenkranz.

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